Aufgaben des Vermittlers nach Vermittlung eines Dienstleistungsvertrages

Im Anschluss an eine Vermittlungstätigkeit muss der Vermittler weiterhin für den Verbraucher als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck sollte der Vermittler jedem Verbraucher eine feste Ansprechperson in der Kundenbetreuung zuweisen. Der Vermittler muss den Verbraucher bei Fragen und Problemen, die sich aus der vermittelten Betreuungsdienstleistung ergeben, beraten und unterstützen. Jeglicher Kundenkontakt muss fortlaufend gelenkt dokumentiert werden.

Außerdem muss der Vermittler über eine 24 h-Notfallrufnummer verfügen, unter der er zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar ist. Diese Rufnummer muss dem Verbraucher vor Beginn der Dienstleistungserbringung mitgeteilt werden. In Notfällen muss der Vermittler auch Ansprechpartner für die Betreuungskräfte der durch ihn vermittelten Dienstleistungserbringer sein.

Der Vermittler muss die turnusmäßige oder außerplanmäßige (bspw. im Krankheitsfall oder auf Verlangen des Verbrauchers bei Nichteignung und Konflikten) Organisation des Wechsels einer Betreuungskraft durch den Dienstleistungserbringer begleiten. Außerdem muss der Vermittler bei Bedarf einen alternativen Dienstleistungserbringer vermitteln. Der Vermittler muss in diesen Fällen spätestens innerhalb von 96 h eine Ersatzbetreuungsdienstleistung zur Vermittlung anbieten. Außerdem muss der Vermittler darauf hinweisen, dass er kein Direktionsrecht in Bezug auf die Dienstleistungserbringer besitzt und daher keine lückenlose Versorgung sicherstellen kann.

Der Vermittler muss den Verbraucher pflegefachlich begleiten. Dafür muss der Vermittler dem Verbraucher zusätzlich zum Ansprechpartner die Möglichkeit anbieten, mindestens einmal im Quartal mit einer examinierten Pflegefachkraft zu sprechen und durch diese beraten zu werden. Hierzu muss je 250 aktiven Bestandsverträgen eine beim Vermittler oder einem verbundenen Unternehmen beschäftigte examinierte Pflegefachkraft für die Kundenberatung zur Verfügung stehen. Des Weiteren muss der Vermittler den Verbraucher zum Aufbau eines Versorgungsnetzwerks beraten und zusätzliche Versorgungsformen aufzeigen (z. B. ambulanter Pflegedienst, Tagespflege usw.). Außerdem muss der Vermittler auf kommunale Beratungsstrukturen (bspw. Pflegestützpunkte), Pflegeberatungsangebote nach § 7a SGB XI und auf Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI hinweisen.

Das PflegeInstitut ist eine wissenschaftliche Institution der Polnischen Arbeitgeberkammer IPP.

Kooperationspartner des Instituts sind:

  • Brighton&Wood | Büros: Warschau-Oppeln-Krakau-Flugplatz Radzieje (Rosengarten)/Ostpreußen – Der Berater für ausländische Dienstleistungserbringer in der Pflege
  • ELYSIUM | Lohnbuchhaltung, Buchhaltung, Outsourcing für Pflegeagenturen | Büros: Warschau-Oppeln-Krakau | www.Elysium-Europe.euKomplettlösungen für Dienstleistungserbringer in der Pflege

Die Tätigkeit des Instituts konzentriert sich auf der praxisnahen wissenschaftlichen Forschung und Weiterbildung im Bereich der Pflege der alten, kranken und behinderten Menschen in Deutschland durch die Pflegekräfte aus dem Ausland. Das Institut wurde in 2010 gegründet und hat zahlreiche Bücher zum Thema Einsatz ausländischer Pflegekräfte in Deutschland veröffentlicht. Das Institut bietet den ausländischen Pflegeunternehmen und den deutschen Vermittlern die Beratung im Bereich der grenzüberschreitenden Beschäftigung von Pflegekräften an. Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit des Pflegeinstituts für ausländische Pflegeagenturen und für deutsche Vermittler sind die Gründung von Pflegeheimen in Polen, Kostenoptimierung bei der Entsendung, Vorbereitung der Musterunterlagen und Musterverfahren nach DIN SPEC 33454, sowie Audits der Dienstleistungserbringer nach DIN SPEC 33454. Das Institut führt auch die Weiterbildungskurse nach DIN SPEC 33454 durch.

Kontakt Formular

PflegeInstitut.eu

Kooperationspartner des Instituts sind:

  • Brighton&Wood | Büros: Warschau-Oppeln-Krakau-Flugplatz Radzieje (Rosengarten)/Ostpreußen – Der Berater für ausländische Dienstleistungserbringer in der Pflege
  • ELYSIUM | Lohnbuchhaltung, Buchhaltung, Outsourcing für Pflegeagenturen | Büros: Warschau-Oppeln-Krakau | www.Elysium-Europe.eu – Komplettlösungen für Dienstleistungserbringer in der Pflege

Die Tätigkeit des Instituts konzentriert sich auf der praxisnahen wissenschaftlichen Forschung und Weiterbildung im Bereich der Pflege der alten, kranken und behinderten Menschen in Deutschland durch die Pflegekräfte aus dem Ausland. Das Institut wurde in 2010 gegründet und hat zahlreiche Bücher zum Thema Einsatz ausländischer Pflegekräfte in Deutschland veröffentlicht. Das Institut bietet den ausländischen Pflegeunternehmen und den deutschen Vermittlern die Beratung im Bereich der grenzüberschreitenden Beschäftigung von Pflegekräften an. Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit des Pflegeinstituts für ausländische Pflegeagenturen und für deutsche Vermittler sind die Gründung von Pflegeheimen in Polen, Kostenoptimierung bei der Entsendung, Vorbereitung der Musterunterlagen und Musterverfahren nach ZERT 6378, sowie Audits der Dienstleistungserbringer nach ZERT 6378. Das Institut führt auch die Weiterbildungskurse nach ZERT 6378 durch.

Ich bin interessiert an weiteren Informationen über
(Geschäftsmodelle, Verträge und sonst. Dokumentation, Kalkulationen/Kostenoptimierung, A1-Formulare, Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Vertretung in Kontrollverfahren, Legale Entsendung von EU-Staatsangehörigen/Entsendung von Nicht-EU-Staatsangehörigen, Komplettlösungen (Gründung-Verwaltung-Abrechnung))

 

 

 

ILLEGALE BESCHÄFTIGUNGSMODELLE POLNISCHER BETREUUNGSKRÄFTE IN DEUTSCHLAND
www

Informationsbroschüre für Pflegekräfte und Dienste – auf Polnisch und Deutsch – zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung

Mehr sehen