BLOG: LEGALE PFLEGE AUS OSTEUROPA

Zertifizierung „ZERT 6378 Legale Häusliche Betreuung": Konferenz Online am 8. Dezember 2023

Sehr herzlich laden wir Sie zu der nächsten Online-Konferenz ein. Die nächste Konferenz zum Thema „Legale Entsendung von osteuropäischen Betreuungskräften nach Deutschland“

Entsendung von Betreuungskräften nach Deutschland in 2024: Konferenz in Berlin am 23. November 2023

Der Europaverband für häusliche Pflege und Betreuung e.V. (www.VerbandPflege.eu) organisiert in Berlin am 26. November die Konferenz zum Thema: Entsendung von Betreuungskräften nach Deutschland in 2024. An der Konferenz werden führende polnische und deutsche Pflegeagenturen teilenehmen. Die Teilnahme an der Konferenz ist kostenlos für Premium-Mitglieder des Europaverbandes für häusliche Pflege und Betreuung e.V. in Berlin (www.VerbandPflege.eu).

eigene Pflegeagentur in Polen: Konferenz in Krakau am 16. Februar 2023

Polnische Pflegeagenturen werden von den deutschen Vermittlern unabhängig. Auch gründen deutsche Vermittler zunehmend eigene Entsendebetriebe in Polen.

LAG Berlin-Brandenburg: 24-Stunden-Betreuerin steht Bezahlung für 24 Stunden zu: Konferenz in Krakau am 16. Februar 2023

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich bereits im Juni 2021 mit dem Problem der 24-Stunden-Pflegekräfte beschäftigt. In einer Grundsatzentscheidung stellt das BAG fest, dass der Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten der Pflegekräfte gilt (Az. 5 AZR 505/20). Ein Urteil mit Sprengkraft hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gefällt. 24-Stunden-Pflegekräfte müssen den Mindestlohn grundsätzlich für die kompletten 24 Stunden erhalten.

LAG Berlin-Brandenburg: 24-Stunden-Betreuerin steht Bezahlung für 24 Stunden zu: Konferenz in Krakau am 16. Februar 2023

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich bereits im Juni 2021 mit dem Problem der 24-Stunden-Pflegekräfte beschäftigt. In einer Grundsatzentscheidung stellt das BAG fest, dass der Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten der Pflegekräfte gilt (Az. 5 AZR 505/20). Ein Urteil mit Sprengkraft hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gefällt. 24-Stunden-Pflegekräfte müssen den Mindestlohn grundsätzlich für die kompletten 24 Stunden erhalten.

Entsendung von ukrainischen Betreuungskräften nach Deutschland: Konferenz in Krakau am 16. Februar 2023

Zahlreiche Kontrollen bei deutschen Vermittlern haben in den vergangenen Monaten gezeigt und auch bestätigt, dass die von vielen, auch EU-finanzierten und universitätsnahen Verbänden und Initiativen, Kanzleien, Lohnbüros sowie sonstigen Beratern empfohlenen Entsendemodelle illegal sind.

Häusliche Betreuung: Legale Entsendemodelle versus illegale Beschäftigung: Konferenz in Krakau am 16. Februar 2023

Scheinselbständigkeit, Betreuerin in dem Franchise-System, „Minijobber“ und „Midijobber“ – mehr als 100 Tausend Osteuropäische Pflegekräfte werden im Rahmen von dubiosen „Einsatz- und Entsendmodellen“ beschäftigt. Die deutschen Vermittler und ihre osteuropäische Partner machen sich des Sozialversicherungsbetruges und der Lohnsteuerhinterziehung sowie der Schwarzbeschäftigung strafbar. Deutsche Vermittler in der Pflege organisieren auf massive Art und Weise die Einschleusung von Drittstaatsangehörigen.

Häusliche Betreuung: Legale Entsendemodelle versus illegale Beschäftigung: Konferenz in Krakau am 16. Februar 2023

Scheinselbständigkeit, Betreuerin in dem Franchise-System, „Minijobber“ und „Midijobber“ – mehr als 100 Tausend Osteuropäische Pflegekräfte werden im Rahmen von dubiosen „Einsatz- und Entsendmodellen“ beschäftigt. Die deutschen Vermittler und ihre osteuropäische Partner machen sich des Sozialversicherungsbetruges und der Lohnsteuerhinterziehung sowie der Schwarzbeschäftigung strafbar. Deutsche Vermittler in der Pflege organisieren auf massive Art und Weise die Einschleusung von Drittstaatsangehörigen.

LAG Berlin-Brandenburg: 24-Stunden-Betreuerin steht Bezahlung für 24 Stunden zu: Konferenz in Berlin am 17. November 2022

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich bereits im Juni 2021 mit dem Problem der 24-Stunden-Pflegekräfte beschäftigt. In einer Grundsatzentscheidung stellt das BAG fest, dass der Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten der Pflegekräfte gilt (Az. 5 AZR 505/20). Ein Urteil mit Sprengkraft hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gefällt. 24-Stunden-Pflegekräfte müssen den Mindestlohn grundsätzlich für die kompletten 24 Stunden erhalten.

Illegale Beschäftigung in der häuslichen Betreuung – 300 Tausend illegal Beschäftige aus dem Schatten ins Licht führen!

Am 17. November 2022 findet in der Zeit von 11.00 bis 14.00 Uhr in Berlin eine Konferenz zum Thema: „Illegale Beschäftigung in der häuslichen Betreuung – 300 Tausend illegal Beschäftige aus dem Schatten ins Licht führen!“ statt. Im Anschluss findet beim Mittagstisch ein B2B-Treffen von polnischen Pflegeagenturen und den deutschen Vermittlern statt. Zielsetzung: 300 Tausend Betreuungskräfte aus dem Schwarzmarkt herausholen und in die legale Beschäftigung und Entsendung einfügen