Auswahl und Auditierung von Dienstleistungserbringern

Der Vermittler muss seine Kooperationspartner, die als Dienstleistungserbringer nicht selbstständige Betreuungskräfte in Deutschland zum Einsatz bringen, vor Beginn der Zusammenarbeit und danach einmal jährlich schriftlich auditieren und dies gelenkt dokumentieren. Mindestens alle zwei Jahre muss ein persönliches Treffen zwischen Dienstleistungserbringer und Vermittler stattfinden. Das Audit muss mindestens die folgenden Inhalte in Bezug auf die Betreuungskräfte umfassen:

  1. Beschreibung der Art der Dienstleistungserbringung;

  2. Benennung des Sozialversicherungsstatus der jeweiligen Betreuungskräfte, die vom Dienstleistungserbringer für die Leistungserbringung eingesetzt werden;

  3. sofern die Betreuungskraft nicht in Deutschland sozialversichert ist:

  1. Bestätigung der Beantragung der jeweiligen Bescheinigung über die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit, die auf die jeweilige Betreuungskraft anzuwenden sind (A1-Bescheinigung) spätestens mit Auftragsbeginn;

  2. Bestätigung der Vorlage der Bescheinigung über die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit, die auf die jeweilige Betreuungskraft anzuwenden sind (A1-Bescheinung) für jede Betreuungskraft;

  1. Bestätigung folgender Pflichtinhalte in Bezug auf den Arbeits- bzw. Auftragsvertrag mit der Betreuungskraft:

  1. mindestens eine 40-h- und maximal eine 48-h-Woche, jeder Einzelfall der Unterschreitung muss dem Vermittler angezeigt werden;

  2. mindestens ein freier Tag (24 h) je Woche;

  1. Erklärung, dass er alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Richtlinien und Regeln einhält. Dazu gehören insbesondere das Arbeitnehmer-Entsenderecht, den Mindestlohn, die Arbeitszeit, das Recht zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit;

  2. Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, die die Dienstleistungserbringung in Deutschland abdeckt;

  3. Bestätigung der vollständigen Übermittlung der Inhalte der Bedarfserfassung an die jeweilige Betreuungskraft;

  4. Bestätigung der Rechtskonformität des Dienstleistungsvertrages;

  5. Beschreibung und Prüfung der Instrumente und Prozesse zur Qualitätssicherung;

  6. Beschreibung und Prüfung der Instrumente und Prozesse zur Qualifizierung von Betreuungskräften;

  7. Beschreibung und Prüfung der Personaleinsatzplanung.

  8. Im Rahmen des vorangehend beschriebenen Audits müssen die folgenden Dokumente in Stichproben durch den Vermittler überprüft werden:

  • Arbeits- bzw. Auftragsverträge, die der Dienstleistungserbringer mit seinen Betreuungskräften schließt;

  • Bescheinigung über die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit, die auf die zum Einsatz gebrachten Betreuungskräfte Anwendung finden (A1-Bescheinigungen) einschließlich des dort genannten sozialversicherungsrechtlichen Status;

  • Dienstleistungsverträge, die mit Verbraucher abgeschlossen wurden;

  • Betriebshaftpflichtversicherung für die zum Einsatz gebrachten Betreuungskräfte.

Wird mindestens einer der vorangehend genannten Punkte a) bis k) sowie der Stichprobe durch den Dienstleistungserbringer nicht erfüllt, so muss der Vermittler eine Zusammenarbeit ablehnen oder bei einer bestehenden Zusammenarbeit eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. Beseitigt der Dienstleistungserbringer den Mangel nicht, darf der Vermittler den Dienstleistungserbringer nicht mehr an Verbraucher vermitteln und muss Verbraucher mit (möglicherweise) mangelbehafteten Bestandsverträgen über den Mangel informieren. Der Vermittler sollte die Auditergebnisse bestehender Dienstleistungserbringer dem Verbraucher auf dessen Nachfrage vorlegen.

Das PflegeInstitut ist eine wissenschaftliche Institution der Polnischen Arbeitgeberkammer IPP.

Kooperationspartner des Instituts sind:

  • Brighton&Wood | Büros: Warschau-Oppeln-Krakau-Flugplatz Radzieje (Rosengarten)/Ostpreußen – Der Berater für ausländische Dienstleistungserbringer in der Pflege
  • ELYSIUM | Lohnbuchhaltung, Buchhaltung, Outsourcing für Pflegeagenturen | Büros: Warschau-Oppeln-Krakau | www.Elysium-Europe.euKomplettlösungen für Dienstleistungserbringer in der Pflege

Die Tätigkeit des Instituts konzentriert sich auf der praxisnahen wissenschaftlichen Forschung und Weiterbildung im Bereich der Pflege der alten, kranken und behinderten Menschen in Deutschland durch die Pflegekräfte aus dem Ausland. Das Institut wurde in 2010 gegründet und hat zahlreiche Bücher zum Thema Einsatz ausländischer Pflegekräfte in Deutschland veröffentlicht. Das Institut bietet den ausländischen Pflegeunternehmen und den deutschen Vermittlern die Beratung im Bereich der grenzüberschreitenden Beschäftigung von Pflegekräften an. Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit des Pflegeinstituts für ausländische Pflegeagenturen und für deutsche Vermittler sind die Gründung von Pflegeheimen in Polen, Kostenoptimierung bei der Entsendung, Vorbereitung der Musterunterlagen und Musterverfahren nach DIN SPEC 33454, sowie Audits der Dienstleistungserbringer nach DIN SPEC 33454. Das Institut führt auch die Weiterbildungskurse nach DIN SPEC 33454 durch.

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PflegeInstitut.eu

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  • Brighton&Wood | Büros: Warschau-Oppeln-Krakau-Flugplatz Radzieje (Rosengarten)/Ostpreußen – Der Berater für ausländische Dienstleistungserbringer in der Pflege
  • ELYSIUM | Lohnbuchhaltung, Buchhaltung, Outsourcing für Pflegeagenturen | Büros: Warschau-Oppeln-Krakau | www.Elysium-Europe.eu – Komplettlösungen für Dienstleistungserbringer in der Pflege

Die Tätigkeit des Instituts konzentriert sich auf der praxisnahen wissenschaftlichen Forschung und Weiterbildung im Bereich der Pflege der alten, kranken und behinderten Menschen in Deutschland durch die Pflegekräfte aus dem Ausland. Das Institut wurde in 2010 gegründet und hat zahlreiche Bücher zum Thema Einsatz ausländischer Pflegekräfte in Deutschland veröffentlicht. Das Institut bietet den ausländischen Pflegeunternehmen und den deutschen Vermittlern die Beratung im Bereich der grenzüberschreitenden Beschäftigung von Pflegekräften an. Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit des Pflegeinstituts für ausländische Pflegeagenturen und für deutsche Vermittler sind die Gründung von Pflegeheimen in Polen, Kostenoptimierung bei der Entsendung, Vorbereitung der Musterunterlagen und Musterverfahren nach ZERT 6378, sowie Audits der Dienstleistungserbringer nach ZERT 6378. Das Institut führt auch die Weiterbildungskurse nach ZERT 6378 durch.

Ich bin interessiert an weiteren Informationen über
(Geschäftsmodelle, Verträge und sonst. Dokumentation, Kalkulationen/Kostenoptimierung, A1-Formulare, Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Vertretung in Kontrollverfahren, Legale Entsendung von EU-Staatsangehörigen/Entsendung von Nicht-EU-Staatsangehörigen, Komplettlösungen (Gründung-Verwaltung-Abrechnung))

 

 

 

ILLEGALE BESCHÄFTIGUNGSMODELLE POLNISCHER BETREUUNGSKRÄFTE IN DEUTSCHLAND
www

Informationsbroschüre für Pflegekräfte und Dienste – auf Polnisch und Deutsch – zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung

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