Information zu rechtlichen Rahmenbedingungen

Der Vermittler muss über die rechtlichen Rahmenbedingungen der von ihm vermittelten Betreuung im häuslichen Umfeld aufklären. Die Aufklärung muss mündlich und in Textform im Rahmen der Erstberatung erfolgen. Die Aufklärung muss durch den Vermittler gelenkt dokumentiert werden. Die Aufklärung muss mindestens die folgenden Themenbereiche umfassen:

  1. Abgrenzung des umgangssprachlichen Begriffs „24-h-Pflege" (und dessen Abwandlungen] gegenüber dem Begriff „Betreuung im häuslichen Umfeld";

  1. Abgrenzung zwischen informeller Pflege und Fachpflege, Ausschluss von Behandlungspflege;

  2. Erläuterung der tatsächlichen Arbeitszeit in Abgrenzung zu einer tatsächlichen Rund-um-die-Uhr Versorgung;

  1. eindeutige Erklärung, auf welche Art der Dienstleistungserbringung die vermittelte Betreuungskraft bei dem Verbraucher tätig wird;

  2. rechtliche Grundlagen der von dem Vermittler vermittelten Dienstleistung;

  3. bei Erbringung der Dienstleitung durch nicht selbstständige Betreuungskräfte:

  1. ob Beschäftigung der Betreuungskräfte durch einen inländischen Arbeitgeber gegeben ist;

  2. ob Beschäftigung der Betreuungskräfte durch einen ausländischen Arbeitgeber, insbesondere im Auftrags- oder Arbeitnehmerverhältnis in einem anderen (EU]-Mitgliedstaat gegeben ist;

  3. Meldung der Betreuungskräfte zur deutschen Sozialversicherung oder zur Sozialversicherung im Herkunftsland (nachgewiesen durch eine gültige Bescheinigung über die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit, die auf die jeweilige Betreuungskraft anzuwenden sind, sog. A1-Bescheinigung];

  4. falls Beschäftigung durch ausländischen Arbeitgeber: Relevanz der Bescheinigung über die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit, die auf die jeweilige Betreuungskraft anzuwenden sind, sog. AI-Bescheinigung;

  5. Ausschluss des arbeitsrechtlichen Weisungsrechts durch den Verbraucher und den Vermittler, es sei denn der Verbraucher beschäftigt die Betreuungskraft unmittelbar selbst;

  6. Hinweise zur Vermeidung einer möglichen Arbeitnehmerüberlassung;

  7. Einhaltung des deutschen Mindestlohnes (insbesondere MiLoG];

  8. Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die Arbeitszeit (insbesondere ArbZG): Bestimmungen zur Arbeitszeit, Bedeutung von Bereitschaftszeit, Rufbereitschaft, einzuhaltende Ruhezeit und Freizeit;

  9. mögliche Rechtsfolgen bei Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu Mindestlohn, Arbeitszeit, Arbeitsüberlassung oder falls zutreffend Pflegearbeitsbedingungen (insbesondere MiLoG, ArbZG, AÜG und falls zutreffend PflegeArbbV);

  10. Aufenthaltsrechtliche Klarstellung;

  11. Bestehen, Art und Umfang der Krankenversicherung der Betreuungskräfte;

  12. Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte des zu vermittelnden Dienstleistungsvertrages;

  13. Hinweise zur Haftung des Dienstleistungserbringers und zu im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Haftungsausschlüssen: Bestehen von Haftungsbeschränkungen; Bestehen von Haftungsausschlüssen; Bestehen von Leistungsausschlüssen (bspw. bei Ausfall der Betreuungsdienstleistung); Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Haftungshöchstsummen.

Das PflegeInstitut ist eine wissenschaftliche Institution der Polnischen Arbeitgeberkammer IPP.

Kooperationspartner des Instituts sind:

  • Brighton&Wood | Büros: Warschau-Oppeln-Krakau-Flugplatz Radzieje (Rosengarten)/Ostpreußen – Der Berater für ausländische Dienstleistungserbringer in der Pflege
  • ELYSIUM | Lohnbuchhaltung, Buchhaltung, Outsourcing für Pflegeagenturen | Büros: Warschau-Oppeln-Krakau | www.Elysium-Europe.euKomplettlösungen für Dienstleistungserbringer in der Pflege

Die Tätigkeit des Instituts konzentriert sich auf der praxisnahen wissenschaftlichen Forschung und Weiterbildung im Bereich der Pflege der alten, kranken und behinderten Menschen in Deutschland durch die Pflegekräfte aus dem Ausland. Das Institut wurde in 2010 gegründet und hat zahlreiche Bücher zum Thema Einsatz ausländischer Pflegekräfte in Deutschland veröffentlicht. Das Institut bietet den ausländischen Pflegeunternehmen und den deutschen Vermittlern die Beratung im Bereich der grenzüberschreitenden Beschäftigung von Pflegekräften an. Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit des Pflegeinstituts für ausländische Pflegeagenturen und für deutsche Vermittler sind die Gründung von Pflegeheimen in Polen, Kostenoptimierung bei der Entsendung, Vorbereitung der Musterunterlagen und Musterverfahren nach DIN SPEC 33454, sowie Audits der Dienstleistungserbringer nach DIN SPEC 33454. Das Institut führt auch die Weiterbildungskurse nach DIN SPEC 33454 durch.

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  • ELYSIUM | Lohnbuchhaltung, Buchhaltung, Outsourcing für Pflegeagenturen | Büros: Warschau-Oppeln-Krakau | www.Elysium-Europe.eu – Komplettlösungen für Dienstleistungserbringer in der Pflege

Die Tätigkeit des Instituts konzentriert sich auf der praxisnahen wissenschaftlichen Forschung und Weiterbildung im Bereich der Pflege der alten, kranken und behinderten Menschen in Deutschland durch die Pflegekräfte aus dem Ausland. Das Institut wurde in 2010 gegründet und hat zahlreiche Bücher zum Thema Einsatz ausländischer Pflegekräfte in Deutschland veröffentlicht. Das Institut bietet den ausländischen Pflegeunternehmen und den deutschen Vermittlern die Beratung im Bereich der grenzüberschreitenden Beschäftigung von Pflegekräften an. Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit des Pflegeinstituts für ausländische Pflegeagenturen und für deutsche Vermittler sind die Gründung von Pflegeheimen in Polen, Kostenoptimierung bei der Entsendung, Vorbereitung der Musterunterlagen und Musterverfahren nach ZERT 6378, sowie Audits der Dienstleistungserbringer nach ZERT 6378. Das Institut führt auch die Weiterbildungskurse nach ZERT 6378 durch.

Ich bin interessiert an weiteren Informationen über
(Geschäftsmodelle, Verträge und sonst. Dokumentation, Kalkulationen/Kostenoptimierung, A1-Formulare, Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Vertretung in Kontrollverfahren, Legale Entsendung von EU-Staatsangehörigen/Entsendung von Nicht-EU-Staatsangehörigen, Komplettlösungen (Gründung-Verwaltung-Abrechnung))

 

 

 

ILLEGALE BESCHÄFTIGUNGSMODELLE POLNISCHER BETREUUNGSKRÄFTE IN DEUTSCHLAND
www

Informationsbroschüre für Pflegekräfte und Dienste – auf Polnisch und Deutsch – zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung

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